Lemgo liest zusammen DAS GRUNDGESETZ

Artikel 4 – Freiheit des Glaubens

Pfarrer Matthias Altevogt, Kirchengemeinde St. Marien

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 4 

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.


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