Lemgo liest zusammen DAS GRUNDGESETZ

Artikel 6 – Ehe, Familie, Kinder

Ehe, Familie, Kinder 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Europa Walk

Wir rufen kurz vor der Europawahl zum Europa Walk, einem Spaziergang für Demokratie und Vielfalt rund um den Lemgoer Wall auf.

Die Veranstaltung startet ab 14:30 Uhr mit Info-Ständen von Initiativen, Organisationen und demokratischen Parteien.
Um

15.00 ist der offizielle Auftakt des Europa Walk

mit Musik und kurzen Redebeiträgen.
Einführend sprechen der Bündnisrat, Bürgermeister Markus Baier und die Geschäftsführerin vom Centrum Industrial IT (CIIT) Anja Moldehn.

Gegen 15:30 Uhr geht es über den Wall in Richtung Ostertor.

Von dort aus weiter über das Slavertor bis zur Engelbert Kämpferstraße und danach zurück zum Langenbrücker Tor.

Unterwegs wird an mehreren Stationen Halt gemacht.

Vielfältige Aktionen, Musik und kurze Redebeiträgewerben dafür, einem demokratischen und vielfältigen Europa bei der Wahl die Stimme zu geben.
Rassismus, Rechtsextremismus und Diskriminierung haben in Europa keinen Platz.

Europa steht für Frieden, Demokratie, Vielfalt und Wahrung der Menschenrechte. Dafür wollen wir einstehen. Wir wollen dafür werben, dass die Menschen zur Wahl gehen und einer demokratischen Partei ihre Stimme geben.

Mitglieder der Aktionsgruppe Europa Walk

Die Mitglieder der Aktionsgruppe Europa Walk freuen sich, dass Organisationen wie Kirchengemeinden, das Kastanienhaus, die Musikschule, der Verein Stolpersteine, Sportvereine und die Stiftung Eben-Ezer mit der Runde um den Wall ein gemeinsames Zeichen setzen:

Ja zur Demokratie und für ein vielfältiges Europa!

Auftakt zum Europa Walk – für Vielfalt und Demokratie

Die Ankündigung einer Wahlkampfveranstaltung der AfD mit dem EU Spitzenkandidaten Maximilian Krah hat uns herausgefordert, unsere Veranstaltung „Europa Walk“ am Sonntag, den 26.05.24 um eine Auftaktveranstaltung zu ergänzen um Position zu beziehen. Auch wenn Krah nicht auftritt, gegen Hass und Hetze setzen wir uns für ein demokratisches und vielfältiges Zusammenleben und die Wahrung der Menschenrechte in Deutschland und in Europa ein. Wir rufen zu einem

Auftakt für den Europa Walk am Samstag, 25.05.24 um 10.30 Uhr

auf.

Treffpunkt ist der Johannistor Wall in der Nähe der Zündkerze.
Von dort startet eine Demonstration durch den Rampendal am Lippegarten vorbei und weiter durch die Innenstadt.

Wir stellen wir uns gegen die Zerstörung der Demokratie und Verletzung von Grundrechten, die rechtsextreme Kreise und Parteien betreiben. Wir laden alle Demokratinnen und Demokraten dazu ein, am 25.05.2025 mit einer Demonstration ein erneutes Zeichen für Vielfalt und Offenheit und gegen Hass und Hetze in unserer Stadt zu setzen.

Sprecher für das Bündnis „Lemgo hält zusammen“

Lemgo liest zusammen DAS GRUNDGESETZ Artikel 2


(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

Lemgo liest zusammen DAS GRUNDGESETZ

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Lemgo liest zusammen DAS GRUNDGESETZ

Artikel 4 – Freiheit des Glaubens

Pfarrer Matthias Altevogt, Kirchengemeinde St. Marien

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 4 

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Lemgo liest zusammen DAS GRUNDGESETZ

Artikel 5 – Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Freiheit der Lehre und der Wissenschaft

Till Brand, Redakteur Newsdesk Lippische Landeszeitung

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Lemgo liest zusammen DAS GRUNDGESETZ

Artikel 3 – Gleichheit vor dem Gesetz

Christiane Osterhage, Gleichstellungsbeauftragte der Alte Hansestadt Lemgo

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


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